Basierend auf den letzten Beschlüssen der Bundesregierung sowie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist die touristische Beherbergung von Personen zu Erholungszwecken untersagt, um die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen. Dies gilt bis voraussichtlich 18.04.2021.
Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund und um die weitere Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, bieten wir bis zum 18.04.2021 keinen Aufenthalt in unseren Ferienunterkünften an.