Basierend auf den letzten Beschlüssen der Bundesregierung sowie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist die touristische Beherbergung von Personen zu Erholungszwecken untersagt, um die Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen. Dies gilt bis voraussichtlich 14.02.2021.
Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeiter haben für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund und um die weitere Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, bieten wir bis zum 14.02.2021 keinen Aufenthalt in unseren Ferienunterkünften an.
Alle wichtigen Fragen rund um die Themen "Vor Ihrer Reise", "An- und Abreise" und "Während Ihres Aufenthalts"